Behörden
• Geburtsurkunde wird nur benötigt für Verlobte, die nicht in Deutschland geboren wurden. Die Abschriften sollten nicht älter als 4 Wochen sein, können aber je nach Standesamt variieren.
• Abstammungsurkunde, falls die Eltern vor dem 1.01.1958 geheiratet haben, weil dann kein Familienbuch (nicht Stammbuch) geführt wird. Manchmal wird sie zusätzlich zur Familienbuchabschrift gebraucht, z.B. wenn man zum zweiten, dritten, Mal usw. heiratet
• Personalausweis oder Reisepass
• Scheidungs- oder Sterbeurkunde
• Scheidungsurteil, wenn man minderjährige Kinder hat.
• Sterbeurkunde des Ehegatten, wenn der Tod nicht in der begl. Abschrift des Familienbuchs steht.
• Ist ein Partner adoptiert oder haben Sie schon Kinder, benötigen Sie meist noch weitere Unterlagen.
Fragen Sie in diesem Falle das zuständige Standesamt. Das gilt auch ganz besonders für ausländische Staatsangehörige. • Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes über Haupt- oder Nebenwohnung.
Sie dürfen in der Regel nicht älter als eine Woche sein.
• Taufbescheinigung (erhältlich beim Pfarramt in dessen Gemeide man getauft worden ist)
• Konfirmationsurkunde
• Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung
• Familienstammbuch
• Bescheinigung über die standesamtliche Trauung
• Familienstammbuch
• Eheringe
• Brautkerze
• evtl. Andachtsgegenstände, die gesegnet werden sollen
